AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Firma Martin Schneider Vertriebsunterstüzung(kurz: MSV) wickelt als Auftragnehmer die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.
- Vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung des Auftrages einschließlich Themaerfassung und Erarbeitung des Gesprächsleitfadens
- Durchführung der auf Adresszahl- oder Stundenbasis vereinbarten Telefongespräche nach den Vorgaben des mit dem Auftraggeber abgestimmten Gesprächsleitfadens
- Dokumentation jedes Anrufversuchs bzw. Telefongesprächs in einem Kontaktreport (nach Absprache auch nur die Dokumentation von positiven Nettokontakten möglich)
- Dokumentation der für den Auftrag angefallenen Gebühreneinheiten per Computerausdruck summarisch (wenn nicht als Inklusiv-Preis angeboten)
- Laufende Überwachung der Aktion durch die Projekt- bzw. Teamleitung
- Regelmäßiger Bericht über den Stand der Aktion, vor allem über die Adressen, die eine Weiterbearbeitung erfordern
- Abschlussbericht bzw. statistische Auswertung der Aktionsergebnisse
- Übergabe der auftragsbezogenen Unterlagen nach Abschluss der Aktion an den Auftraggeber
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und die Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht Zustande kommt.
Der Auftrag wird im Sinne von § 37 Bundesdaten-
schutzgesetz (BDSG), d.h. als Auftragsdaten-
verarbeitung, durchgeführt. Das hat zur Folge, dass
- die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer ausschließlich nach der Weisung des Auftraggebers verarbeitet werden
- die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen im Sinne des BDSG beim Auftraggeber verbleibt (Zulässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Benachrichtigung, Sperrung, Löschung)
- der Auftragnehmer für die Datensicherheit während der Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich ist.
Die Tätigkeit des Auftragnehmers im Sinne des § 37 BDSG ist der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gemeldet. Der Austausch von Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist eine betriebsinterne Weitergabe von zu verarbeitenden Daten (Auftragsdatenverarbeitung) und gilt nicht als Übermittlung an Dritte.
Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages zurückgezogen bzw. die laufende Aktion vom Auftraggeber vorzeitig abgebrochen, so werden die bis dahin beim Auftragnehmer angefallenen Kosten bzw. die Ansprüche für die von ihm bis dahin erbrachten Leistungen fällig. Erhöht um den eventuell für den Gesamtauftrag gewährleisteten prozentualen Mengenrabatt. Zusätzlich hat der Auftraggeber eine Ausfallpauschale in Höhe von 20% der infolge der Zurückziehung des Vertrages bzw. des Abbruchs der Aktion entgangenen Vergütungsansprüche zu zahlen.
Die Vergütung für den Auftrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen. Etwaige weitere Zahlungsbedingungen sind auftragsabhängig. I.d.R. sind 50% des voraussichtlichen Auftragswertes nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten (Themaerfassung, Telefonagentenschulung, Systemeinrichtung, Adressbearbeitung u.s.w. vor Beginn der tatsächlichen Telefonaktion) und 50% nach Abschluss der Telefonmarketing-Aktion fällig. Bei langfristigen Aktionen können monatliche Abschlagzahlungen vereinbart werden.
Alle in Rechnung gestellten Leistungen werden auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen.