AGB

AGBDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Firma Martin Schneider Vertriebsunterstüzung
(kurz: MSV) wickelt als Auftragnehmer die ihr erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab.


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und die Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht Zustande kommt.

Der Auftrag wird im Sinne von § 37 Bundesdaten-
schutzgesetz (BDSG), d.h. als Auftragsdaten-
verarbeitung, durchgeführt. Das hat zur Folge, dass


Die Tätigkeit des Auftragnehmers im Sinne des § 37 BDSG ist der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gemeldet. Der Austausch von Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist eine betriebsinterne Weitergabe von zu verarbeitenden Daten (Auftragsdatenverarbeitung) und gilt nicht als Übermittlung an Dritte.

Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages zurückgezogen bzw. die laufende Aktion vom Auftraggeber vorzeitig abgebrochen, so werden die bis dahin beim Auftragnehmer angefallenen Kosten bzw. die Ansprüche für die von ihm bis dahin erbrachten Leistungen fällig. Erhöht um den eventuell für den Gesamtauftrag gewährleisteten prozentualen Mengenrabatt. Zusätzlich hat der Auftraggeber eine Ausfallpauschale in Höhe von 20% der infolge der Zurückziehung des Vertrages bzw. des Abbruchs der Aktion entgangenen Vergütungsansprüche zu zahlen.

Die Vergütung für den Auftrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen. Etwaige weitere Zahlungsbedingungen sind auftragsabhängig. I.d.R. sind 50% des voraussichtlichen Auftragswertes nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten (Themaerfassung, Telefonagentenschulung, Systemeinrichtung, Adressbearbeitung u.s.w. vor Beginn der tatsächlichen Telefonaktion) und 50% nach Abschluss der Telefonmarketing-Aktion fällig. Bei langfristigen Aktionen können monatliche Abschlagzahlungen vereinbart werden.

Alle in Rechnung gestellten Leistungen werden auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen.